Wichtige Neuerung bei Cholesterin-Medikamenten
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Januar 2025 die Verordnungseinschränkungen für Lipidsenker wie Statine gelockert. Diese Änderung ermöglicht es, dass mehr Menschen mit erhöhtem kardiovaskulärem Risiko von einer frühzeitigen Therapie profitieren können.
Was bedeutet der Beschluss für die Statin-Therapie?
Ärzte können Statine nun bereits verschreiben, wenn das Risiko für Herzinfarkt oder Schlaganfall in den nächsten zehn Jahren über zehn Prozent liegt. Zuvor war dies erst ab einem Risiko von 20 Prozent möglich. Dieses Risiko wird mit speziellen Rechenmodellen ermittelt.
Wer profitiert besonders von der Neuerung?
Besonders profitieren folgende Gruppen:
- Menschen mit Typ-1-Diabetes und nachgewiesenem Eiweiß im Urin (Albuminurie).
- Personen mit familiärer Hypercholesterinämie (erblich bedingtem hohem Cholesterin).
Für diese Gruppen ist eine generelle Verordnung von Statinen vorgesehen. Zudem können bei Erkrankungen wie HIV, Schizophrenie oder systemischem Lupus erythematodes Statine bereits bei einem Risiko unter zehn Prozent verordnet werden. Hier entscheidet der Arzt individuell.
Wie wird das kardiovaskuläre Risiko berechnet?
Kardiologen nutzen zur Berechnung des 10-Jahres-Risikos für Herzinfarkt oder Schlaganfall Modelle wie SCORE2 und SCORE2-OP. Diese berücksichtigen Faktoren wie Alter, Geschlecht, Cholesterinwerte, Blutdruck und Rauchverhalten. SCORE2 ist für Personen zwischen 40 und 69 Jahren gedacht, während SCORE2-OP für Personen zwischen 70 und 89 Jahren entwickelt wurde.
Fazit
Die Anpassung der Verordnungskriterien für Statine durch den G-BA ermöglicht eine frühzeitige Behandlung für mehr Patienten mit erhöhtem kardiovaskulärem Risiko. Eine individuelle Risikobewertung durch den Arzt bleibt dabei essenziell.